GmbH gearbeitet hat, nicht ganz vergleichbar mit dem erwähnten Referenzsachverhalt. Es rechtfertigt sich daher, für den vorliegenden Fall eine geringere Strafe als die im Referenzsachverhalt vorgesehene auszufällen. Der Kammer erscheint – in Übereinstimmung mit der Vorinstanz – eine Geldstrafe von 18 Tagessätzen verschuldensangemessen. 16.2 Täterkomponenten 16.2.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte kam im Jahr 2001 als 19-jähriger Flüchtling mit seinen Eltern in die Schweiz. Hier absolvierte er als Teil eines Integrationsprogramms zunächst einen sechsmonatigen Kurs als L.________.