SR 311.0) unterlag, welcher den Vorsatz entfallen liesse. K.________, damalige Sachbearbeiterin der Einwohner- und Spezialdienste der Stadt Biel, hat dem Beschuldigten weder gesagt, F.________ werde den B- Ausweis erhalten und dürfe bereits arbeiten, noch hat der Beschuldigte ihre Aussage, wonach aus ihrer Sicht alles in Ordnung sei, fälschlicherweise dahingehend verstanden, dass alles in Ordnung sei und F.________ arbeiten dürfe.