14. Subsumtion Der Beschuldigte ist einzelzeichnungsberechtigter Gesellschafter und Geschäftsführer der E.________ GmbH, womit er als verantwortliches Organ für deliktische Handlungen der Gesellschaft haftet. Der aus H.________ (Ort) stammende F.________ wurde gemäss Arbeitsvertrag vom 16. November 2018 (Unterschrift Arbeitgeberin) von der E.________ GmbH angestellt. Am 21. November 2018 begann er für dieselbe zu arbeiten und im Rahmen der Arbeitsmarktkontrolle am 28. November 2018 auf der Baustelle an der «I.________ (Strasse)» in G.________ (Ort) wurde festgestellt, dass F.________ über keine Aufenthalts- resp.