13. Theoretische Grundlagen Nach Art. 117 Abs. 1 AuG macht sich schuldig, wer als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber vorsätzlich Ausländerinnen oder Ausländer beschäftigt, die in der Schweiz nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sind. Betreffend die theoretischen Grundlagen zum objektiven und subjektiven Tatbestand von Art. 117 Abs. 1 AuG kann auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 12 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 180 f.): Der objektive Tatbestand verlangt als Tatsubjekt einen Arbeitgeber.