Zusammengefasst stellte der Beschuldigte F.________ somit im Wissen darum, dass dieser über keine Arbeitsbewilligung verfügte, für die E.________ GmbH an und liess ihn vom 21. bis am 28. November 2018 für diese 15 arbeiten, vermutlich, weil er, wie er selbst sagte, zu viel Arbeit hatte, einen Arbeiter brauchte (pag. 255 Z. 23 f.) und die Verfügung des SEM folgedessen nicht abwarten wollte. III. Rechtliche Würdigung