reichte der Beschuldigte F.________'s Arbeitsvertrag ein (pag. 223) und am 21. November 2018 begann F.________ für die E.________ GmbH zu arbeiten (pag. 3). Am 23. November 2018 und 26. November 2018 begab sich der Beschuldigte zu den Einwohner- und Spezialdiensten der Stadt Biel, um sich nach dem Verfahrensstand in Sachen Aufenthalts- bzw. Arbeitsbewilligung von F.________ zu erkundigen (pag. 24). Dabei bestätigte ihm die anwesende Sachbearbeiterin, K.________, wohl, dass F.________'s Gesuch vollständig resp.