135 Z. 4 f.). Als er und F.________'s Ehefrau zuvor gefragt hätten, wann F.________ seinen Ausweis erhalten werde, hätten sie keine Antwort erhalten («Sie konnte uns nicht sagen, wann er den Ausweis erhält.» [pag. 134 f. Z. 45 ff.]). In der Berufungsverhandlung führte er sodann aus, er sei mit F.________ zur Fremdenpolizei gegangen, weil dieser seinen B-Ausweis noch nicht bekommen habe und «weil ja klar ist, dass er ohne B-Ausweis nicht arbeiten darf.» (pag. 225 Z. 1 ff.). Er sei dreimal «dorthin» gegangen, um nachzufragen, was mit dem Ausweis los sei. Er habe einen Arbeiter gebraucht, weil er zu viel Arbeit gehabt habe.