Zusammengefasst konnte der Beschuldigte kritische Fragen und Vorhalte somit meist nicht plausibel erklären, was ein weiteres Indiz dafür ist, dass er insbesondere in Bezug auf die Anstellung und Arbeitsbewilligung von F.________ nicht die Wahrheit sagt. Angesichts der Gesamtumstände scheint aus Sicht der Kammer an sich möglich, dass K.________ dem Beschuldigten – wie er behauptete – sagte, von ihrer Seite her sei alles in Ordnung, nachdem er F.________'s Arbeitsvertrag vorbeigebracht hatte (pag. 135 Z. 2 ff.). Schliesslich war F.________'s Gesuch mit der Einreichung des Arbeitsvertrags vollständig, d.h., K.__