Am selben Tag wurde der Arbeitsvertrag – jedenfalls von der E.________ GmbH – unterzeichnet und am 19. November 2018 wurde dieser gemäss dem Eingangsstempel der Einwohner- und Spezialdiensten der Stadt Biel an deren Schalter abgegeben (pag. 223). Damit war F.________'s Gesuch um Aufenthalts- bzw. Arbeitsbewilligung am 19. November 2018 erst vollständig und musste nun von den Einwoh- ner- und Spezialdiensten der Stadt Biel vorgeprüft sowie zwecks definitiver Entscheidfassung an das SEM weitergeleitet werden. Dennoch begann F.________ – am Rande bemerkt – schon zwei Tage später, d.h. am 21. November 2018, für die E.________ GmbH zu arbeiten. Auf Vorhalt der E-Mail von K.