Der Beschuldigte stellte sich sodann in sämtlichen Einvernahmen auf den Standpunkt, zwei- resp. – gemäss seinen Aussagen in der Berufungsverhandlung – dreimal bei der Fremdenpolizei [gemeint sind die Einwohner- und Spezialdienste der Stadt Biel] vorbeigegangen zu sein, um nachzufragen, weshalb F.________ «seine Papiere» noch nicht erhalten habe, obwohl er doch schon seit eineinhalb Jahren mit einer Frau verheiratet sei, die in der Schweiz wohne und einen C-Ausweis besitze. Beim ersten Mal sei er mit F.________'s Ehefrau hingegangen, die alle Dokumente mitgenommen habe. Sie hätten gefragt, wann F.________ seinen Ausweis erhalten werde, aber keine Antwort erhalten.