10 wie auch F.________ angestellt zu haben (pag. 11 Z. 25 ff., pag. 134 Z. 33, pag. 135 Z. 13 und pag. 251 Z. 12 ff.), anschliessend aber weder den exakten Ablauf noch die genauen Voraussetzungen für den Erhalt einer Arbeitsbewilligung benennen konnte. So erklärte er – obwohl er schon mehrmals ausländische Mitarbeitende angestellt haben will –, damit ein ausländischer Arbeitnehmer eine Arbeitsbewilligung erhalte, müsse er diesen bei der Pensionskasse und der SUVA etc. anmelden sowie eine «Meldung machen». Ein Formular müsse nicht ausgefüllt werden.