Ihre Schilderungen ergeben gesamthaft betrachtet vielmehr ein logisches Ganzes. So stimmen sie nicht nur mit ihrer E-Mail vom 15. April 2019 überein, sondern auch mit dem vorgeschriebenen Verfahrensablauf, wonach die Einwohner- und Spezialdienste der Stadt Biel nicht eigenständig über Gesuche um Arbeitsbewilligungen von Nicht-EU-Angehörigen entscheiden können, sondern der Zustimmung des SEM bedürfen, welches schliesslich mittels schriftlicher Verfügung entscheidet.