_ würde den Ausweis demnächst erhalten und dürfe daher arbeiten, schüttelte K.________ den Kopf und meinte: «Das sagt mir nichts. Das ist jetzt über ein Jahr her, ich kann mich nicht mehr im Detail erinnern.» (pag. 139 Z. 27). Diese Reaktion wie auch die Aussagen von K.________ erscheinen der Kammer authentisch, ehrlich und mithin glaubhaft. Desgleichen gilt betreffend ihrer Antwort auf die Ergänzungsfrage der Verteidigung, weshalb sie in ihrer E-Mail geschrieben habe, dass sie betreffend einer Person aus H.________ (Ort) nie mündlich bestätigen würde, dass diese Person arbeiten dürfe, wenn sie nun doch gerade gesagt habe, es komme eigentlich nicht vor, aber die Möglichkeit bestehe