Auf Frage, was es brauche, damit ein ausländischer Mitarbeiter von der Behörde eine Arbeitsbewilligung bekomme, erklärte K.________ sodann, er benötige einen Arbeitsvertrag, eine Adresse in der Schweiz und einen gültigen Ausweis, also einen Pass. Wenn all dies kontrolliert und als gut empfunden worden sei, werde eine Kurzaufenthaltsbewilligung gewährt oder ein B-Ausweis erteilt. In der Regel gebe es zuerst eine Kurzaufenthaltsbewilligung (zum Ganzen pag. 138 Z. 35 ff.). Auf Nachfrage, wie es danach weitergehe resp., ob die Arbeitsbewilligung mittels schriftlicher Verfügung erteilt werde, präzisierte K.________, als sie «noch da» gewesen sei [K._____