_ K.________, Sachbearbeiterin der Einwohner- und Spezialdienste der Stadt Biel, teilte dem untersuchenden Polizisten mit E-Mail vom 15. April 2019 mit, weil bei F.________ ein Familiennachzugsgesuch offen sei, habe sie [dem Beschuldigten] mitgeteilt, dass F.________'s Arbeitsvertrag eingereicht werden müsse. Jedoch habe sie nicht bestätigt, dass F.________ arbeiten dürfe. «Sowieso nicht, da er ja aus H.________ (Ort) stammt und nicht ohne Bewilligung arbeiten darf.» (zum Ganzen pag. 28).