7 Der Rapport der Arbeitsmarktinspektoren spricht damit dafür, dass der Beschuldigte wusste, dass er F.________ für die E.________ GmbH angestellt hatte und für diese arbeiten liess, obwohl F.________ (noch) über keine Arbeitsbewilligung verfügte. Soweit er auf Vorhalt des Telefonats mit der Arbeitsmarktinspektorin in der Berufungsverhandlung geltend machte, er könne sich nicht daran erinnern, «das» so gesagt zu haben, die Inspektorin habe französisch gesprochen und er könne nicht so gut Französisch (pag.