(Ort) und der Schweiz hin und her. Er sei jeweils als Tourist in die Schweiz gekommen, um seine in Biel wohnhafte Frau zu sehen, mit der er seit dem Jahr 2017 verheiratet sei. Unter Verweis auf den hiervor erwähnten Arbeitsvertrag berichtete F.________ den Arbeitsmarktinspektoren, letztmals sei er vor rund zwei Monaten in die Schweiz eingereist und seit ungefähr einer Woche, d.h. seit dem 21. November 2018, arbeite er für die E.________ GmbH (zum Ganzen pag. 3). Der Beschuldigte erklärte auf Vorhalt dieser Angaben von F.________ in der Berufungsverhandlung, das könne schon stimmen, «ja» (pag.