_, dem Beschuldigten entgegen dem üblichen Verfahren um Erhalt einer Arbeitsbewilligung mündlich zugesichert hat, F.________ dürfe arbeiten, ist Gegenstand der vorliegenden Beweiswürdigung. 11.3 Objektive Beweismittel Als objektive Beweismittel fallen nebst dem Arbeitsvertrag zwischen der E.________ GmbH und F.________ (pag. 223) insbesondere der Anzeigerapport der Kantonspolizei Waadt vom 28. November 2018 (pag. 1 ff.), der Rapport der Arbeitsmarktinspektoren des Kantons Waadt vom 6. Dezember 2018 (pag. 73 ff.) und die E-Mail von K.________ vom 15. April 2019 (pag. 28) in Betracht.