Die zuständige kantonale Behörde (Arbeits- oder Migrationsamt) prüft die Gesuche gestützt auf das Ausländer- und Integrationsgesetz und trifft einen Vorentscheid. Gesuche, die vom Kanton gutgeheissen werden, sind dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zur Zustimmung zu unterbreiten. Das SEM prüft die eingegangenen Gesuche nach gesamtschweizerischen Zulassungskriterien. Der Entscheid des SEM wird mittels Verfügung dem Gesuchsteller und Arbeitnehmer sowie den kantonalen Behörden bekannt gegeben und ist für den Arbeitgeber kostenpflichtig (www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/arbeit/nicht-eu_efta-angehoerige/verfahrensablauf.html).