1. Zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 190.00, ausmachend total CHF 2'850.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 570.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1'250.00 und Auslagen von CHF 20.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1'270.00. […]