17 Die vorliegend zu beurteilende Tat ereignete sich am 17. Oktober 2015. Am 29. September 2016 erliess die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, gegen den der Beschuldigte Einsprache erhob. Daraufhin stand das Verfahren während rund zweieinhalb Jahren still, ehe die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten am 22. Januar 2019 zur Einspracheverhandlung vom 19. März 2019 vorlud (pag. 75 f.), anlässlich welcher ihm der neue Strafbefehl ausgehändigt wurde (pag.