6B_675/2019 vom 17. Juli 2019 E. 3.1, jeweils m.w.H.). Solche sind vorliegend nicht ersichtlich, weshalb die Strafempfindlichkeit als neutral zu werten ist. 5.4 Fazit Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten demzufolge im Umfang von fünf Strafeinheiten straferhöhend aus, was zu einem Zwischentotal von 25 Strafeinheiten führt.