15 Im Ergebnis bewegt sich sein Verschulden im mittleren Bereich des Strafrahmens, weshalb es sich rechtfertigt, von einer Strafe von 20 Strafeinheiten auszugehen. 4.2 Subjektive Tatschwere Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich, was indes – da tatbestandsimmanent – weder verschuldenserhöhend noch verschuldensmindernd zu berücksichtigen ist.