So drückte er zunächst den Schild eines Polizisten nach unten und versuchte später, durch das Sich-in-Rücklage-Bringen sowie das Festklammern an anderen Demonstrierenden, die Auflösungsbemühungen der Polizei zu unterbinden. Verschuldensmindernd wirkt sich aus, dass die Handlungen des Beschuldigten namentlich aufgrund der numerischen Überlegenheit der Einsatzkräfte nur eine kleine Wirkung zu entfalten vermochten.