Für diese Widerhandlung sehen die VBRS-Richtlinien eine Sanktion von zehn Strafeinheiten vor. Die vorliegende Tat ist weder thematisch noch von ihrer Intensität her vergleichbar mit dem Referenzsachverhalt: Der Beschuldigte wehrte sich mehrmals aktiv gegen die polizeilichen Handlungen. So drückte er zunächst den Schild eines Polizisten nach unten und versuchte später, durch das Sich-in-Rücklage-Bringen sowie das Festklammern an anderen Demonstrierenden, die Auflösungsbemühungen der Polizei zu unterbinden.