4. Tatkomponenten 4.1 Objektive Tatschwere In den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Version vom 1. Januar 2020; nachfolgend VBRS-Richtlinien) findet sich für den Tatbestand der Hinderung einer Amtshandlung folgender Sachverhalt (S. 51): Der Täter wird von einem Polizeibeamten zur Kontrolle angehalten. Als dieser seinen Ausweis kontrollieren will, reisst er ihm diesen aus den Händen und flüchtet.