14 aus einer widerrufenen Strafe, kann die Gesamtstrafe nicht bedingt ausgefällt werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_903/2008 vom 16. Februar 2009 E. 2), weshalb die Anwendung des neuen Rechts den Beschuldigten vorliegend benachteiligen würde. Demzufolge ist das alte Recht nach der konkreten Methode das mildere und ist deshalb anzuwenden.