O. Z 33 f.). Soweit dem Beschuldigten potentiell unkorrektes Verhalten vorgeworfen wurde, wies er die Verantwortung von sich («[…] Es kann sein, dass die Ecke des Schildes jemand den Kopf weggedrückt hat und ich das (recte: den) Schild deshalb nach unten gedrückt habe», a.a.O. Z 3 f.; auf Frage, weshalb er die von der Polizei gewährten Möglichkeiten zum Verlassen der Einkesselung nicht wahrgenommen habe: «Die Schwierigkeit des Hören[s] ist, dass wenn man in der Masse drin ist, hört man die Durchsagen häufig nicht», a.a.O. Z 32 f.). Zumindest die letztere Aussage kann durch Konsultation der Videoaufnahmen eindeutig widerlegt werden: