O. Z 26 f.). Diese These widerspricht nicht bloss den glaubhaften Schilderungen von J.________, sondern deckt sich auch nicht mit den Videoaufnahmen, auf welchen mehrmals erkennbar ist, dass der Beschuldigte mit seinen Armen um Mitdemonstranten fasst, womit er verhindern will, dass er oder sie von der Polizei aus der Masse herausgezogen werden können. Der Beschuldigte ist sich keiner Schuld bewusst. Es sei eine friedliche Demonstration gewesen. Sie seien von der Polizei eingekesselt worden, welche «nicht immer freundlich gesinnt» gewesen sei (a.a.O. Z 33 f.).