9 J.________ bekannt war. Insofern hegt die Kammer keine Zweifel daran, dass die vom Zeugen beschriebene Verhaftung jene des Beschuldigten war. Ebenfalls glaubhaft sind die Schilderungen von J.________ betreffend das gegenseitige Festhalten der Demonstrierenden untereinander, um sich der Festnahme zu entziehen: So ist in der Videosequenz «27 Kessel Zugriff […].MTS» (ab ca. 00:50 min) erkennbar, dass die Demonstrierenden versuchten, durch Ineinanderketten ein Entfernen einzelner Personen zu verhindern.