Betreffend die Festnahme des Beschuldigten hielt J.________ fest, dass sich der Beschuldigte mittels Körpereinsatz gegen die Anhaltung gewehrt habe, indem er sich in Rücklage versetzt und sich an anderen Demonstranten festgehalten hätte und sich diese an ihm festgehalten hätten (a.a.O.). Über diese spärlichen Informationen hinaus, finden sich im Wahrnehmungsbericht keine weiteren Angaben zum konkreten Ablauf der Festnahme, was allerdings auch nicht erstaunt, da eine solche – wie aus anderen auf den Videoaufnahmen ersichtlichen Festnahmen erkennbar ist – innert wenigen Sekunden vollzogen ist. Auffallend ist, dass die Angaben von J.______