_ bildete bei der Einkesselung Teil einer L.________-Gruppe und war beauftragt, Personen anzuhalten, welche sich nicht freiwillig aus dem Kessel begaben (pag. 7). Betreffend die Festnahme des Beschuldigten hielt J.________ fest, dass sich der Beschuldigte mittels Körpereinsatz gegen die Anhaltung gewehrt habe, indem er sich in Rücklage versetzt und sich an anderen Demonstranten festgehalten hätte und sich diese an ihm festgehalten hätten (a.a.O.).