_ sind mit den Videoaufnahmen vereinbar. Sie vermögen betreffend den allgemeinen Geschehensablauf glaubhafte Informationen zu liefern, weshalb die Kammer diesbezüglich auf sie abstellt. Indes kann ihnen nichts entnommen werden, was zur Klärung des bestrittenen Sachverhalts beiträgt. 6.2.3 Wahrnehmungsbericht vom 7. Dezember 2015 und Aussagen von J.________ vom 11. November 2019 J.________ bildete bei der Einkesselung Teil einer L.________-Gruppe und war beauftragt, Personen anzuhalten, welche sich nicht freiwillig aus dem Kessel begaben (pag. 7).