Seine Angaben zum Geschehen im Allgemeinen zeichnen sich durch ihren Detailreichtum aus: So lässt sich diesen namentlich entnehmen, zu welcher Uhrzeit die Polizei welche Handlungen vornahm, welche Durchsagen sie an die Demonstrierenden richtete und wie sich die Demonstrierenden verhielten (pag. 4 f.). Betreffend das konkrete Verhalten des Beschuldigten finden sich im Bericht indes keine Informationen. Es ist deshalb zu vermuten, dass dieser nicht mit Blick auf das Verfahren gegen den Beschuldigten verfasst, sondern sämtlichen Anzeigerapporten, welche sich gegen Teilnehmer der Demonstration richten, beigelegt wurde. Diese