6. Beweiswürdigung 6.1 Vorbemerkung Was die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung angeht, kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 157 f.). 6.2 Konkrete Beweiswürdigung 6.2.1 Videoaufnahmen der Kantonspolizei Bern Die Kantonspolizei Bern hat anlässlich der Einkesselung der Demonstrierenden diverse Videoaufnahmen angefertigt, deren Inhalt die Vorinstanz zutreffend wiedergab (pag. 161 f.). Für die Beweiswürdigung interessieren insbesondere die Sequenzen «27 Kessel Zugriff […].MTS», «MVI_0242 […].MP4» und «MVI_0246 […].MP4». Auf diese ist im Rahmen der Aussagen von J._____