So habe sich aus den Berichtsrapporten der Polizei ein hinreichender Verdacht ergeben, dass sich der Beschuldigte strafbar gemacht haben könnte, indem er den Plexiglasschild eines Polizisten heruntergezogen und sich durch Versetzen in Rücklage und Festhalten an anderen Kundgebungsteilnehmern aktiv gegen seine Festnahme gewehrt habe. Das Verfahren habe zum Strafbefehl vom 21. Oktober 2016 (recte: 29. September 2016) geführt, gegen welchen der Beschuldigte Einsprache erhoben habe.