Der Vorwurf, wonach der Beschuldigte den Schild eines Polizisten heruntergezogen habe, sei erst mit dem neuen Strafbefehl vom 18. März 2019 nach Sichtung des Videomaterials vorgebracht worden. Nach Erlass des ersten Strafbefehls am 21. Oktober 2016 (recte: 29. September 2016) seien offenbar zu wenig Anhaltspunkte für einen genügenden Tatverdacht vorhanden gewesen, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht weiterverfolgt habe. Erst nach Durchsicht der Videoaufnahmen habe sich offenbar der Tatverdacht erhärtet, woraufhin der Strafbefehl sachverhaltlich abgeändert worden sei.