3. Bestrittener Sachverhalt Bestritten und demzufolge Beweisthema ist demgegenüber, wie die Anhaltung und Festnahme ablief, insbesondere, ob der Beschuldigte sich gegen die Festnahme wehrte, indem er sich in Rücklage begab und sich an anderen Kundgebungsteilnehmenden festhielt. 4. Beweismittel Die Vorinstanz zählte die objektiven und subjektiven Beweismittel umfassend auf und gab deren Informationsgehalt eingehend wieder (S. 6 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 160 ff.). Auf eine Wiederholung dieser Ausführungen kann verzichtet werden.