Erst durch erhöhten Kraftaufwand zwecks Trennung vom Festhalten an anderen Kundgebungsteilnehmern konnte die beschuldigte Person schliesslich aus der Ansammlung gezogen und arretiert werden, zwecks Personenkontrolle. Die beschuldigte Person hinderte die Polizisten an dieser Amtshandlung, indem sie so lange als möglich in der Ansammlung verblieb, die Einkesselung zu stören oder durchbrechen versuchte und anlässlich der polizeilichen Intervention zum Verlassen der Ansammlung Widerstand leistete. Erst als es den Polizisten gelang[,] die beschuldigte Person zwangsweise aus der Ansammlung zu ziehen und in Handfesseln zu legen, hörte die beschuldigte Person auf, sich gegen die Festnahme