Später wurde die beschuldigte Person zwangsweise durch die Polizei aus der Ansammlung heraus genommen. Dies veranlasste die beschuldigte Person sich zu wehren, indem sie sich in Rückenlage begab und an anderen Kundgebungsteilnehmern festhielt sowie auch diese sich an ihr festklammerten. Erst durch erhöhten Kraftaufwand zwecks Trennung vom Festhalten an anderen Kundgebungsteilnehmern konnte die beschuldigte Person schliesslich aus der Ansammlung gezogen und arretiert werden, zwecks Personenkontrolle.