Die beschuldigte Person nahm an der oben erwähnten unbewilligten Kundgebung teil. Die beschuldigte Person hielt sich trotz der vorerwähnten polizeilichen Durchsagen zum freiwilligen Verlassen der Kundgebung weiterhin in der Menge der Kundgebungsteilnehmer auf und befolgte die polizeilichen Anweisungen nicht. Aus der Einkesselung heraus, als die Kundgebungsteilnehmer versuchten, die Polizeikette mit gemeinsamen Kräften zu verschieben oder zu durchbrechen, ergriff die beschuldigte Person mit ihren Händen den Plexiglasschild eines Polizisten und zog an diesem nach unten. Später wurde die beschuldigte Person zwangsweise durch die Polizei aus der Ansammlung heraus genommen.