1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 11. November 2019 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) Error! Reference source not found. (nachfolgend Beschuldigter) frei von der Anschuldigung der Hinderung einer Amtshandlung, angeblich begangen am 17. Oktober 2015 in C.________, auferlegte ihm jedoch die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1‘470.00 (zzgl. CHF 500.00 für die Urteilsbegründung) und sprach ihm keine Entschädigung zu (Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).