Letzterer führt zur Begründung des Gesuchs aus, der Gesuchsteller sei rechtsunkundig und das Verfahren bzw. die diversen Revisionsverfahren kompliziert, weshalb er im vorliegenden Verfahren auf einen Interessensvertreter angewiesen sei: Vorliegend geht es um die Zukunft des Verurteilten / Gesuchstellers, der sein Leben eben erst "in den Griff" bekommen hat und dem nun — unter Berücksichtigung sämtlicher zu revidierenden Urteile — der Vollzug einer Freiheitsstrafe droht aufgrund von Delikten, der er in seinem "früheren" Leben in einem pathologischen Krankheitszustand und bei eingeschränkter Schuldfähigkeit begangen hat.