6. In der Replik ergänzt der Gesuchsteller, das Gutachten der F.________ (AG) äussere sich explizit zur Frage der Schuldfähigkeit unter konkreter Bezugnahme auf das zu revidierende Urteil. Sämtliche Verfahren hätten unter anderem Grundlage der Erarbeitung des Gutachtens gebildet (Verweis auf S. 2 des Gutachtens). In Bezug auf dieses Verfahren werde dem Gesuchsteller eine mindestens mittelgradige Verminderung der Schuldfähigkeit attestiert und es werde entsprechend von einer eingeschränkten Einsichtsfähigkeit in das Unrecht eingegangen (Verweis auf S. 21 des Gutachtens).