1. Mit Strafbefehl BM 17 32177 vom 20. Juli 2017 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wurde A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Übertretung) schuldig erklärt und zu einer Busse (ohne Eintragung im Strafregister) von CHF 200.00 verurteilt. Der Strafbefehl blieb unangefochten und erwuchs in Rechtskraft.