Ein Revisionsverfahren wie das vorliegende sprengt — aus rechtlicher Perspektive — jede Erfahrung eines durchschnittlichen Menschen und stellt einen Laien vor unlösbare Schwierigkeiten. Die Beiordnung eines amtlichen Anwalts er- 4 scheint vor diesem Hintergrund als gerechtfertigt, insbesondere auch aufgrund des sachlichen Zusammenhangs der Vielzahl an Revisionsgesuchen.