1. Mit Strafbefehl BM 16 47185 vom 4. November 2016 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wurde A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (Reisen ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung) schuldig erklärt und zu einer Busse (ohne Eintragung im Strafregister) von CHF 200.00 verurteilt. Der Strafbefehl blieb unangefochten und erwuchs in Rechtskraft.