1. Mit Strafbefehl BM 16 46383 vom 19. Dezember 2016 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wurde A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (Reisen ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung) schuldig erklärt und zu gemeinnütziger Arbeit von insgesamt vier Stunden verurteilt. Der Strafbefehl blieb unangefochten und erwuchs in Rechtskraft.