3. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf CHF 400.00, werden dem Gesuchsteller mit CHF 250.00 auferlegt. Die restlichen CHF 150.00 trägt der Kanton Bern. 4. Die an den Gesuchsteller auszurichtende Entschädigung von CHF 250.00 wird mit den durch ihn zu bezahlenden Verfahrenskosten von CHF 250.00 verrechnet. 5. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Gesuchsteller, v.d. Rechtsanwalt Dr. B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft (unter Beilage der Replik vom 4. Januar 2021) - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (mit den Akten) - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland (betreffend ihr Verfahren O 15 7686 [SK 20 336])