Andererseits drohte er am Tag darauf telefonisch gegenüber Dr. C.________, dass er sich mit einer Pistole und 45 Schuss Munition in der Nähe der Klinik aufhalte und er losschiessen werde, sobald er einen Polizisten sehe. Ausserdem gab er gleichentags an, Marihuana und Kokain konsumiert zu haben. Aus dem Anzeigerapport vom 29. Dezember 2016 ergibt sich, dass sich der Gesuchsteller zunächst selbstständig ins F.________ begeben hatte, woraufhin es zu den angezeigten Drohungen kam. Das F.________ habe sich daraufhin veranlasst gesehen, den Gesuchsteller wegen Selbst- und Fremdgefährdung auszuschreiben. Die fallführende Staatsanwältin hat beim F._____